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Darf man die Scheibe einschlagen, um Tiere vor Hitze zu schützen.

In diesem Beitrag gehen wir auf die Frage ein, ob Sie im Notfall die Scheibe eines Fahrzeugs einschlagen dürfen, um ein Tier zu retten und was Sie im Vorfeld beachten sollten, damit es später keinen Ärger gibt.

Darf ich die Scheibe einschlagen, wenn Tiere im Wageninneren gefährdet sind?


Noch sind die Temperaturen dieses Jahr nicht so oft in den sommerlichen Bereich geklettert, aber schon bald sollten wir in ganz Deutschland wieder mit T-Shirt Wetter verwöhnt werden. Gerade zu Beginn der wärmeren Tage passiert es immer wieder, dass Tierhalter die schnell ansteigenden Temperaturen im Wageninneren unterschätzen und so ihre vierbeinigen Lieblinge unnötig in Gefahr bringen.


Bekomme ich rechtliche Probleme, wenn ich eine Autoscheibe einschlage, um ein Tier zu retten?

Grundsätzlich ist die Rettung von Tieren vor dem Hitzetod rechtlich problemlos. Sie sollte aber verhältnismäßig sein und Sie müssen einige Dinge beachten, bevor Sie den ultimativen Schritt gehen.

  1. Versuchen Sie den Tierhalter ausfindig zu machen
    Als erstes müssen Sie versuchen den Halter des Tieres ausfindig zu machen. Je nachdem wie es dem Tier geht, muss die Suche nach dem Halter durchgeführt werden. Steht der Wagen vor einem Geschäft, sollten Sie dort nachfragen und ggf. ausrufen lassen.
  2. Rettungsdienste informieren
    Informieren Sie die Polizei oder die Feuerwehr über den Notfall, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Die Polizei wird versuchen, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln. Sollte das nicht möglich sein, kann die Polizei das Fahrzeug öffnen, um das Tier zu retten.
  3. Zeugen informieren und Beweise sichern
    Informieren Sie in der Nähe anwesende Passanten und notieren Sie sich deren Kontaktdaten. Im Falle einer Gerichtsverhandlung müssen Sie nachweisen können, dass es sich um eine Notsituation gehandelt hat. Machen Sie auch Fotos und Videos.
  4. Scheibe einschlagen
    Sofern die Polizei informiert ist, aber der Zustand des Tieres offensichtlich so schlecht ist, dass Sie sich nicht länger warten können, dann dürfen Sie auch die Scheibe einschlagen, um das Tier im Wageninneren zu retten.

Wenn Sie es aus dem Fahrzeug geholt haben, sorgen Sie dafür, dass es etwas Wasser zu trinken bekommt. Im Falle einer Bewusstlosigkeit informieren Sie bitte auch den tierärztlichen Notdienst. In dem Fall helfen feuchte Decken, mit dem Sie das Tier abdecken können, um die Temperatur zu senken.

Rechtliche Konsequenzen für die Tierhalter

Gerichte stufen das Zurücklassen der Tiere im Wagen meist als fahrlässige Tierquälerei ein, da die Halter in der Regel nicht boshaft handeln. Meist wird in so einem Fall nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) gehandelt. Je nach Fall kann hier eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat in Betracht gezogen werden.
Die Kosten für den Einsatz muss übrigens regelmäßig der Tierhalter übernehmen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz gibt es keinen Grund, warum die Personal- und Sachkosten der Allgemeinheit aufzuerlegen wären. Schließlich wird der Einsatz durch das unverantwortliche Verhalten des Tierhalters erforderlich (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.08.2005, Az.: 12 A 10619/05).

Autor: Red-OE
Tags: Hitzetod, Tiere im Wagen, Sommer, Frühling, Hund im Auto
Erstellt am: 15.05.2019