Dank der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung EG 1400/2002) können nun auch freie Werkstätten die Reparatur und den Service für alle Fabrikate übernehmen: Sie als Autofahrer haben das Recht auf eine freie Wahl der Reparaturwerkstatt – ohne deshalb Nachteile bei Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen befürchten zu müssen. Mit der GVO wird die Arbeit der Freien Werkstätten von der EU zugleich anerkannt und sie werden europaweit zum Vorteil des Autofahrer unterstützt. So werden höhere Autokosten und ein Preismonopol der Vertragswerkstätten verhindert. Allein in Deutschland bedeutet dies ein gigantisches Marktpotenzial von rund 45 Millionen PKWs!
